Es gibt für uns Dampfer doch kaum etwas Schöneres, als in den eigenen vier Wänden guten Gewissens zu dampfen. Doch ist das Dampfen in einer Mietwohnung eigentlich erlaubt? Wir erklären dir alles, worauf du achten musst.
In Kürze: Ja, das Dampfen in einer Mietwohnung ist erlaubt, unterliegt jedoch im Einzelfall gewissen Einschränkungen. Zusätzlich solltest du die Auswirkungen auf den Wohnungszustand beachten.

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Grundsätzlich ist Dampfen in einer Mietwohnung erlaubt
Zunächst die gute Nachricht: Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, die das Dampfen in einer Mietwohnung grundsätzlich verbietet. Im Gegenteil zählt das Dampfen als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung und ist damit sogar gesetzlich geschützt. Dein Vermieter darf dir das Dampfen also nicht grundsätzlich verbieten. Auch etwaige Pauschalklauseln in deinem Mietvertrag sind ungültig.
Eine Ausnahme können individuell ausgehandelte Klauseln im Mietvertrag sein, die das Dampfen verbieten, wobei die Rechtslage hier noch nicht geklärt erscheint. Entsprechende Klauseln, die das Rauchen verbieten, sind bereits bekannt und können (für das Rauchen) rechtlich Bestand haben.
Unklar ist, ob solche Klauseln auch explizit für das Dampfen Bestand hätten. Wir raten dir dazu, im Zweifel lieber einen Anwalt zu befragen, wenn du mit einer solchen Regelung konfrontiert wirst und dein Vermieter auf ein Dampfverbot besteht. Fälle, in denen dies tatsächlich so vereinbart wurde, sind uns nicht bekannt.
Sind Regelungen zum Rauchen übertragbar auf das Dampfen?
Apropos Rauchverbot: Wie das Dampfen ist auch das Rauchen in der Mietwohnung als vertragsmäßiger Gebrauch grundsätzlich geschützt und kann nicht pauschal verboten werden. Wie im oberen Ansatz angesprochen können jedoch individuelle Klauseln im Mietvertrag vereinbart werden, die das Rauchen verbieten.
Spannend ist nun die Frage, ob Klauseln explizit für das Rauchen auch für das Dampfen gelten. Die gute Nachricht ist: Hier scheint die Rechtsprechung nach jetzigem Stand auf der Seite der Vaper zu sein. Denn wie das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil mit Signalwirkung festgestellt hat, ist das Dampfen nicht mit dem Rauchen gleichzusetzen, da kein Tabak verbrannt wird. Geltende Rauchverbote wie etwa am Arbeitsplatz können daher nicht ohne Weiteres auf das Dampfen übertragen werden.
Dennoch wird in anderen Kontexten das Dampfen gerne mit dem Rauchen gleichgesetzt. Uns ist jedoch derzeit kein Fall bekannt, in dem ein Mieter aufgrund einer individuellen Rauchsverbotsklausel auch gerichtlich zum Verzicht auf das Dampfen gezwungen wurde.
Teilweise fragen Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrags gezielt nach dem Rauchen oder Dampfen. Du musst diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, denn die Frage ist in der Mieterselbstauskunft unzulässig.
Streit mit den Nachbarn: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Die eigene Freiheit zum Dampfen hört dort auf, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt. Das kann dann der Fall sein, wenn sich etwa deine Nachbarn durch den Dampf belästigt fühlen, etwa wenn dieser ins Treppenhaus zieht.
Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Weder du noch dein Nachbar können stumpf auf ihrem Recht beharren, denn du hast schließlich auch das Recht, in deinen eigenen vier Wänden zu tun, was du möchtest.
Sollten sich deine Nachbarn gestört fühlen, kannst du dazu verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen wie regelmäßiges Lüften oder eventuell das Dampfen an einem anderen Ort in deiner Wohnung, damit der Dampf nicht so leicht in das Treppenhaus zieht. Denkbar ist auch eine Einschränkung auf bestimmte Tageszeiten.
Ist dein Nachbar Asthmatiker und anderweitig gesundheitlich beeinträchtigt und kann der Dampf sich negativ auf seinen Gesundheitszustand auswirken, gelten jedoch höhere Auflagen für dich. Hier ist es sogar möglich, dass dir das Dampfen verboten werden kann, wenn ihr keinen Weg findet, der den Nachbarn nicht in seiner Gesundheit beeinträchtigt. Wir halten es jedoch für sehr unwahrscheinlich, dass nicht eine anderweitige Lösung in einem solchen Fall gefunden werden kann.
Übrigens gilt dies auch für das Dampfen auf dem Balkon: Fühlen sich andere Nachbarn dadurch gestört, muss eine gütliche Lösung gefunden werden. Ein pauschales Dampfverbot ist, mit eventuellen Ausnahmen bei starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachbarn, nicht durchsetzbar. Um Streit zu vermeiden, ist es jedoch am einfachsten, direkt miteinander zu sprechen und untereinander eine Lösung zu finden.
Bei Schäden durch das Dampfen können Schönheitsreparaturen fällig werden
Dampfen hat den Vorteil, dass es im Vergleich zum Rauchen keinen Passivrauch produziert, keine Verfärbungen von Oberflächen wie Tapeten erzeugt und keinen Gestank hinterlässt.
Allerdings kann auch das Dampfen Spuren hinterlassen, denn dieser kann sich an Oberflächen ablagern und dort mit dem Staub einen schwer löslichen Schmierfilm bilden. Sollte sich dieser über Jahre sammeln, können eventuell Schönheitsreparaturen am Ende der Mietzeit fällig werden. Wir raten daher, entsprechende Oberflächen regelmäßig zu säubern.
Vorsicht ist außerdem beim Dampfen in Zimmern mit Rauchmeldern geboten. Es sind Fälle bekannt, in denen durch starkes Dampfen Rauchmelder aktiviert wurden. Gerade beim Sub-Ohm-Dampfen ist die Gefahr hierfür höher.
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