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Gilt Rauchverbot auch für Dampfen & E-Zigaretten?

Du kennst die Situation sicherlich gut: Du bist an einem Ort, an dem ein Rauchverbot herrscht, und fragst dich: „Gilt das Rauchverbot auch für Dampfen & E-Zigaretten?“

Die kurze Antwort ist: Nein, das Rauchverbot gilt nicht automatisch für E-Zigaretten. Allerdings kann dir das Dampfen in Kneipen und Restaurants nach Hausrecht untersagt werden. Komplizierter wird es am Arbeitsplatz oder in der Mietwohung. Wir erklären dir, was du beim Umgang mit Rauchverboten unbedingt beachten solltest.

Gilt Rauchverbot auch für Dampfen & E-Zigaretten?

Unsere Highlights für dich

Nichtraucherschutzgesetz findet keine Anwendung für E-Zigaretten

In einem wichtigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht NRW 2014 bestätigt, dass sich das Nichtraucherschutzgesetz nicht auf E-Zigaretten übertragen lässt. Die Begründung stützt sich unter anderem darauf, dass das Rauchen als Verbrennung von Tabakerzeugnissen definiert wird, was beim Dampfen von E-Zigaretten nicht passiert.

Das bedeutet, dass sich ein Rauchverbot nicht automatisch auf E-Zigaretten überträgt. Oder anders gesprochen: Das Rauchverbot gilt nicht für Dampfen & E-Zigaretten.

Allerdings kann das Dampfen dennoch explizit untersagt werden, es fällt nur nicht unter das „Rauchverbot“.

Es gilt das Hausrecht

Leider bedeutet das Urteil nicht, dass Dampfen überall erlaubt ist. Es kann durch das Hausrecht weiterhin explizit untersagt werden. Vor allem im öffentlichen Verkehr wie an Bahnhöfen und Flughäfen darfst du nur dort dampfen, wo auch das Rauchen erlaubt ist. Und in Bussen, Bahnen und Flugzeugen ist Dampfen – wie Rauchen – komplett untersagt.

In der Öffentlichkeit kannst du hingegen nach Gusto dampfen.

Komplizierter wird es in privat geführten Etablissements wie Restaurants und Kneipen. Zwar können dir die Betreiber nicht das Dampfen mit Bezug auf das Nichtraucherschutzgesetz verbieten, aber sie können es einfach nach Hausrecht direkt untersagen. Das steht jedem Besitzer frei. Du kannst also nicht von vornherein wissen, ob E-Zigaretten erlaubt sind oder nicht. Wir empfehlen daher, im Zweifelsfall immer nachzufragen, das erspart oft unnötigen Ärger.

Besonderheiten in der Mietwohnung und am Arbeitsplatz

Noch komplizierter ist die Situation am Arbeitsplatz. Wir haben die Situation in unserem Artikel „Wo darf man dampfen?“ für dich aufgedröselt. Hier ist zwar das Rauchen untersagt, doch für das Dampfen gilt das Verbot wie oben angesprochen nicht. Auf der anderen Seite kann dich der Arbeitgeber anweisen, an Orten zu dampfen, wo sich deine Kollegen nicht gestört fühlen. Das darf allerdings nicht dort sein, wo sich die Raucher zum Rauchen aufhalten.

Gute Nachrichten für Mieter: In deiner Mietwohnung ist es fast unmöglich, dir das Dampfen zu untersagen. Es kann dir aber eingeschränkt werden, wenn sich Nachbarn durch den Dampf belästigt fühlen. Alle Details dazu findest du in unserem Artikel: Dampfen in Mietwohnung.